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Höhere Ökodesignanforderungen für Haushaltsstaubsauger

Zweite Stufe der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der EU-Kommission seit 01.09.2017 in Kraft


Seit dem 1. September 2017 ist die zweite Stufe der EU-Verordnung 666/2013 zur umweltgerechten Gestaltung von Haushaltsstaubsaugern in Kraft.

Die bisher geltenden Anforderungen an den jährlichen Energieverbrauch, die Nennleistungsaufnahme, die Staubaufnahme von Teppichen und von harten Böden mit Ritzen wurden erhöht und darüber hinaus gibt es nun auch Grenzwerte für Staub-Reemission, Schallleistungspegel, Haltbarkeit des Schlauches und Motorlebensdauer.

Zur Prüfung der Motorlebensdauer wurden die Festlegungen der EU-Verordnung bisher noch nicht harmonisiert. In einem gemeinsamen Positionspapier vom 07.08.2017 empfehlen CECED und EUnited Cleaning die Prüfung nach EN 60312-1:2017, Absatz 6.Z3 mit leerem Staubbehälter für 550 h.

Haben Sie Fragen zu den neuen Anforderungen?

Ihr Anpsrechpartner: Albrecht Liskowsky, , Tel. +49 3722 7323-837