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Neue EU-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung seit 1. August in Kraft

Energieeffizienz von Produkten soll für Kunden noch transparenter werden


Am 1. August 2018 ist die

VERORDNUNG (EU) 2017/1369 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens zur Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

in Kraft getreten, deren Ziel vor allem in der Energieeinsparung durch Entwicklung und Einsatz energieeffizienter Produkte besteht.

Um die Vergleichbarkeit und Transparenz für den Verbraucher zu verbessern, soll zukünftig die Skala mit den Buchstaben von A bis G auf dem Energielabel wieder eingeführt werden.

Die Verordnung ist sofort anwendbar. Übergangsfristen werden durch delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe festgelegt, welche die alten Rechtsakte ersetzen. Zeitnah betroffen sein werden Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltswaschmaschinen, Fernsehgeräte sowie elektrische Lampen und Leuchten - für diese Produktgruppen muss die EU bis zum 2. November 2018 delegierte Rechtsakte erlassen.

Neu ist auch eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank, in welcher Lieferanten ab 1. Januar 2019 relevante Informationen zu neu in Verkehr gebrachten Modellen bereitstellen müssen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM.

Ihr Ansprechpartner: Frank Rebhan, , Tel. +49 3722 7323-726