 

Neue EU-Verordnung schränkt Verwendung von Bisphenol A in Kunststoffen deutlich ein

Besonderer Fokus auf Schutz von Säuglingen und Kleinkindern


Die neue Verordnung VO (EU) 2018/213 der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2018 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff verschärft die Grenzwerte für die Verwendung dieses Stoffes erheblich.

Bisphenol A (BPA) wird unter anderem für die Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen verwendet, die in Lacken und Beschichtungen, z.B. für Konserven- und Getränkedosen, zum Einsatz kommen. BPA steht im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Seit 2011 ist der Stoff in Babyflaschen verboten. Die neue Verordnung untersagt nun darüber hinaus gehend den Einsatz von BPA bei der Herstellung von Trinkbechern für Säuglinge sowie die Migration von BPA aus beschichteten Materialien, die dafür vorgesehen sind, mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kindern von 0-3 Jahren in Berührung zu kommen.

Weiterhin wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für BPA für Materialien mit Lebensmittelkontakt von 0,6 mg/kg auf 0,05 mg/kg gesenkt und die Anforderungen auch auf Beschichtungsmaterialien ausgeweitet.

Die Änderungen treten ab 06.09.2018 in Kraft.

Was bedeutet das für Ihr Produkt? Fragen Sie unsere Experten!
Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 7323-795