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Strahlenschutz und sicherer Umgang mit Strahlung

Der Schutz vor Schäden durch Exposition mit ionisierender und nichtionisierender Strahlung und die Sicherheit im Umgang mit Strahlenquellen sind notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

Die europäische Strahlenschutzrichtlinie fordert die Einhaltung von Regeln bei Tätigkeiten, die mit Strahlenexpositionen von Mensch und Umwelt verbunden sein können und legt grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung fest. Das betrifft beruflich Beschäftigte, unbeteiligte Personen der Bevölkerung und Patienten.

Die Röntgenverordnung (RöV) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) setzt die daraus verbindlichen nationalen Anforderungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung zum Schutz der Gesundheit von Arbeitskräften, Bevölke­rung und Patienten in Deutschland um.

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) dient dem Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen am Arbeitsplatz.

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen:

Genehmigung nach §15 StrlSchV

Wir sind Genehmigungsinhaber nach §15 StrlSchV und damit befugt, genehmigungsbedürftige Beschäftigungen in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen. Wir können so alle SLG-typischen Dienstleistungen zur Prüfung und Zertifizierung auch in fremden Strahlenschutzbereichen anbieten.

Nicht ionisierende Strahlung zum Strahlenschutz und bei Anwendung von nichtionisierender Strahlung in Medizin und Technik

  • Laser- und Strahlungssicherheitsprüfung und Risikobewertungen
  • Beurteilung von Gefährdung durch Strahlung
  • Klassifizierung von Lasern und LED
  • Charakterisierung von Leuchtmitteln
  • Photometrie und Farbwiedergabe
  • Lampengütemerkmale
  • Energieeffizienz-Klassifizierung
  • Lebensdaueruntersuchungen
  • Normkonformitätsprüfung nach EN 60825-1 und IEC TR 60825-9
  • Zertifizierung von Produkten mit Strahlungsquellen

Ionisierende Strahlung zum Strahlenschutz und bei Anwendung von ionisierender Strahlung in Medizin und Technik

  • Prüfung und Erprobung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern nach § 6 RöV
  • Ermittlung von Strahlenexpositionen
  • Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
  • Organisation des Strahlenschutzes
  • Planung des baulichen Strahlenschutzes
  • Bestimmung von Schwächungseigenschaften
  • Durchleuchtung von Bauteilen
  • Röntgenfluoreszenzanalysen mit tragbaren RFA
  • Sicherheitstechnische Prüfungen
  • Ermittlung von Ozonbelastungen

Dipl.-Ing.

Marko Büttner

+49 3722 7323-753