Akkreditierungen -
Andere Prüf- & Zertifizierungsstellen
Akkreditiertes Prüflabor für Elektromagnetische Verträglichkeit (DAkkS-Akkreditierung)
Mit der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wird die Kompetenz unseres Prüflabors bestätigt, EMV-Prüfungen nach den wesentlichsten nationalen, europäischen und internationalen Normen für Baugruppen, Geräte und Systeme aus den Bereichen Haushalt, Industrie, Straßenfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Funk, Militär u.v. mehr fachgerecht durchführen zu können. Die Akkreditierung gilt ebenso für EMVU-Untersuchungen (Human Exposure) hinsichtlich der Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Benanntes EMV-Labor (KBA) für Prüfungen an Fahrzeugen und elektrischen / elektronischen Unterbaugruppen (EUB) nach EG-Richtlinien, ECE-Regelungen sowie EN- und ISO-Normen
Das EMV-Labor der SLG ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Technischer Dienst Kategorie A benannt und ist befugt, EMV-Prüfungen zur Erteilung von
EG-Typgenehmigungen (e1), von ECE-Genehmigungen (E1) sowie nach nationalen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen durchzuführen. Auf der Basis der Prüfberichte erteilt die Genehmigungsbehörde die entsprechenden Genehmigungen. Prüfgrundlagen sind u.a. die bekannten EG-Richtlinien 97/24/EG und 72/245/EWG in der Fassung der 2009/19/EG und die UNECE-R10.
Für Fahrzeuge sowie für elektrische und elektronische Baugruppen und Komponenten (EUB/ STE) im Geltungsbereich oben genannter Richtlinien besteht eine Genehmigungspflicht mit der Erteilung einer Genehmigungsnummer durch die Genehmigungsbehörde (KBA Flensburg).
Nachrüstteile ohne sicherheitsrelevante Funktion benötigen keine Genehmigung. Sie werden unter der allgemeinen EMV-Richtlinie 2004/108/EG berücksichtigt.
Anerkennung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter der Registriernummer BNetzA-bS-07/61-13 als Benannte Stelle gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) im Geltungsbereich der Richtlinie 2004/108/EG
Die Benennung der SLG erfolgt unter der Kennnummer 0494 bei der Europäischen Union.
Wann kann die benannte Stelle
eingeschaltet werden?
Nach Anhang III der Richtlinie 2004/108/EG kann der Hersteller die technischen Unterlagen, die er zur Bestätigung der CE-Konformität seiner Produkte bereitzuhalten hat, der benannten Stelle zur Bewertung vorlegen. Die benannte Stelle prüft diese Unterlagen und bewertet, ob mit der Dokumentation durch diese Unterlagen die Anforderungen hinsichtlich der EMV eingehalten und ausreichend nachgewiesen werden.
Wenn z.B. der Hersteller vorhandene harmonisierte Normen nur teilweise anwenden oder prüfen konnte (siehe Anhang II der Richtlinie 2004/108/EG), kann die benannte Stelle unter Berücksichtigung weiterer Aspekte einschätzen, ob auch mit diesem teilweisen Nachweis, z.B. in einem Prüfbericht, die grundlegenden Anforderungen hinsichtlich der EMV eingehalten sind und die CE-Kennzeichnung erfolgen kann.
Unser Prüfzeichen
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Das SLG-EMC-Zeichen dient zur Kennzeichnung von Geräten,
die den Normen für elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. |
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Akkreditierungen und Anerkennungen
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