Akkreditierungen -
CE-Prüf- & Zertifizierungsstelle
Als Inverkehrbringer sind Sie
verpflichtet, Ihre Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen. Sie erklären damit die Konformität Ihrer
Produkte mit allen zutreffenden europäischen Richtlinien.
In Abhängigkeit vom Risikopotential der betreffenden Produkte kann es notwendig werden, im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle (Notified Body) hinzuzuziehen. In Deutschland erfolgt die Benennung der Notified Bodys u.a. durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik).
Die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH besitzt die Kompetenz, Sie bei der Erlangung des CE-Zeichens für Ihre Produkte zu unterstüzen. Wir sind als Benannte Stelle 0494 für folgende Richtlinien in der EU notifiziert:
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Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG |
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Maschinienrichtlinie 2006/42/EG |
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Outdoorrichtlinie 2000/14/EG |
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Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG |
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Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG |
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Druckgeräterichtlinie 97/23/EG |
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EMV-Richtlinie 2004/108/EG. |
UnsereCE-Prüfzeichen:

Obwohl europäische Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden,
sind GS-Zeichen und CE-Zeichen nicht gleichwertig.
Wesentliche Unterschiede sind:
Das CE-Zeichen ist eine Herstellererklärung,
während
das GS-Zeichen ein Sicherheitszeichen ist, das von einer unabhängigen
und akkreditierten Prüfstelle vergeben wird. Die Prüfstelle unterstützt
Sie in Fragen der CE-Kennzeichnung mit der Durchführung von Konformitätsprüfungen
und der Ausstellung einer CE-Konformitätsbescheinigung sowie bei der
Erstellung der Dokumentation.
Beim GS-Zeichen ist eine Produktionsüberwachung
zwingend vorgeschrieben. Bei der CE-Erklärung ist eine Produktionsüberwachung
und eine Prüfung durch eine notifizierte Prüfstelle nur im Ausnahmefall
für Geräte mit einem hohen Gefahrenpotential vorgeschrieben.
Weiterführende Links
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