Zur Startseite der Internetpräsenzleer Dialog zur SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH leerAktuelles rund um die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbHleerAnschrift und RechtlichesleerÜbersicht über unsere WebsiteleerEnglish version Logo der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Produktgruppen die wir prüfen und zertifizierenUnsere Prüfstellen, Prüfzeichen, Qualitätssiegel und AkkreditierungsurkundenInformatives zu unserem UnternehmenAktuelles, Schulungen, Newsletter, Formulardownload u.v.m.Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier
Prüf- & Zertifizierungsstellen/Prüfzeichen | CB-Prüf- & Zertifizierungsstelle | GS-Prüf- & Zertifizierungsstelle | CE-Prüf- & Zertifizierungsstelle |
  Andere Prüf- & Zertifizierungsstellen | Akkreditierungsurkunden
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Übersicht Prüf- und Zertifizierungsleistungen
Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit von Geräten, Maschinen, Medizinprodukten sowie Spiel- und Sportgeräten

Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit

Prüfung und Zertifizierung von Gebrauchswerten wie Haltbarkeit, Handhabung, Umweltverträglichkeit uvm.

Prüfung und Zertifizierung der Widerstandsfähigkeit von Produkten gegen Umwelteinflüsse

Prüfung und Zertifizierung von Schallschutz und Akustik, Lärm und Schwingungen

Untersuchungen zur chemischen Unbedenklichkeit

Entwicklung und Bau von kundenspezifischen Prüfeinrichtungen

Kalibrierung von Messinstrumente

Zertifizierung von QM und QS Systemen

Inspektionen von Fertigungsstätten und Verschiffungskontrollen

Anerkannte Kursstätte für Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung (RöV).

Suche starten


Akkreditierungen -
CE-Prüf- & Zertifizierungsstelle

Als Inverkehrbringer sind Sie verpflichtet, Ihre Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen. Sie erklären damit die Konformität Ihrer Produkte mit allen zutreffenden europäischen Richtlinien.

In Abhängigkeit vom Risikopotential der betreffenden Produkte kann es notwendig werden, im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle (Notified Body) hinzuzuziehen. In Deutschland erfolgt die Benennung der Notified Bodys u.a. durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik).

Die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH besitzt die Kompetenz, Sie bei der Erlangung des CE-Zeichens für Ihre Produkte zu unterstüzen. Wir sind als Benannte Stelle 0494 für folgende Richtlinien in der EU notifiziert:

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
Maschinienrichtlinie 2006/42/EG
Outdoorrichtlinie 2000/14/EG
x Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG
x Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
x Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
x EMV-Richtlinie 2004/108/EG.

 
UnsereCE-Prüfzeichen:


 

Obwohl europäische Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden, sind GS-Zeichen und CE-Zeichen nicht gleichwertig. Wesentliche Unterschiede sind:

Das CE-Zeichen ist eine Herstellererklärung, während das GS-Zeichen ein Sicherheitszeichen ist, das von einer unabhängigen und akkreditierten Prüfstelle vergeben wird. Die Prüfstelle unterstützt Sie in Fragen der CE-Kennzeichnung mit der Durchführung von Konformitätsprüfungen und der Ausstellung einer CE-Konformitätsbescheinigung sowie bei der Erstellung der Dokumentation.

Beim GS-Zeichen ist eine Produktionsüberwachung zwingend vorgeschrieben. Bei der CE-Erklärung ist eine Produktionsüberwachung und eine Prüfung durch eine notifizierte Prüfstelle nur im Ausnahmefall für Geräte mit einem hohen Gefahrenpotential vorgeschrieben.


Weiterführende Links


GS-Prüfstelle

Downloads

Prüf- und Zertifizierungsordnung [PDF]
Zeichensatzung [PDF]
CE-Zertifikat [PDF]
 
SLG Weltweit

Unser Formular Downloadcenter

Zertifizierungsstelle (NCB)
Mirko Brunner
Dipl.-Ing. (TU)
+49 3722 73 23 740
zertifizierung@slg.de.com
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Produktgruppen | Akkreditierungen / Kompetenzen | Unternehmen | Infobereich | Ansprechpartner zurück       nach oben
Home | Kontakt | News | Impressum | Sitemap | Englisch  
copyright by SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH - created by creativ clicks GmbH