Produktgruppen - Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten
Elektro-Mobilität – Pedelecs, E-Bikes & Co
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) zählen zu den Fahrrädern, d.h. man braucht weder eine Zulassung, noch ein Versicherungskennzeichen und auch keinen Führerschein zum Fahren. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Fahrrad besitzen Pedelecs einen Elektromotor, einen Akku, eine Steuerelektronik für den Motor sowie Sensoren, die die Kurbelbewegung erkennen. Der Elektromotor unterstützt die Tretbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Optional gibt es auch Modelle mit zusätzlicher Anfahrunterstützung bis 6 km/h.
Rechtlich fallen Pedelecs unter die Maschinenrichtlinie und unter die EMV-Richtlinie. Das heißt, der Inverkehrbringer muss das Pedelec mit dem CE-Zeichen versehen und eine EG-Konformitätserklärung mitliefern.
Wird mit dem Pedelec auch das Ladegerät für den Akku mit ausgeliefert, kommt für das Ladegerät der Nachweis der Niederspannungsrichtlinie mit hinzu.
E-Bikes und schnelle Pedelecs fallen hingegen unter die Typgenehmigungsrichtlinie. Für diese Fahrzeuge muss der Inverkehrbringer beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis beantragen.
Wir prüfen für Sie Pedelecs und E-Bikes sowie Batterieladegeräte auf elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit. Für die mechanische Sicherheit der Pedelecs kooperieren wir mit unserem Partner velotech.de in Schweinfurt. Für den Akku bieten wir Ihnen Prüfungen nach UN-T sowie nach
EN 62133 an. Bei erfolgreicher Prüfung ist eine CE-Konformitätsbescheinigung oder eine GS-Zertifizierung möglich.
Außerdem prüfen wir für Sie folgende Produkte aus dem Fahrzeugbereich:
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Kraftfahrzeuge (vierrädrig) |
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
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Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge |
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Flurförderzeuge und Baumaschinen |
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Elektrische / elektronische Unterbaugruppen (EUB) |
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Schienenfahrzeuge |
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Komponenten für Schienenfahrzeuge |
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Komponenten für Wasserfahrzeuge |
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Komponenten für Luftfahrzeuge |
Das können wir für Sie tun
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Mögliche Zertifizierungen und Genehmigungen
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CE-Konformitätsbescheinigung |
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GS-Zertifikat |
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Einleitung von e1- bzw. E1-Typgenehmigungsverfahren
für Fahrzeuge und EUB |
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