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Gebrauchswerte - EnergielabelEnergie-Etikettierung Für verschiedene Elektrohaushaltsgroßgeräte besteht seit dem 01.Januar 1998 in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht bezüglich ihres Energieverbrauches. Zu diesem Zweck wurde das EU-Label entworfen, welches auf den Richtlinien der Europäischen Union basiert. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV). Ziel des Energielabels ist es, die Entwicklung sparsamer Haushaltsgeräte zu fördern und den Endverbraucher für Fragen der Ressourcenschonung und des Umweltschutzes zu sensibilisieren.Das EU-Label enthält in Kurzform die wichtigsten technischen Daten des Gerätes wie Angaben zum Hersteller, Strom- und Wasserverbrauch und Geräuschemission. Um dem Verbraucher eine schnelle Einordnung zu ermöglichen, werden die Geräte in die Energieeffizienzklassen A bis G eingeteilt, wobei Geräte der Klasse A (bzw. A+, A++, A+++) besonders sparsam im Energieverbrauch sind und die Klasse G einen besonders hohen Energieverbrauch kennzeichnet. Die SLG stellt für folgende Gerätetypen Energielabel aus: (KZP = Kennzeichnungspflicht)
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