Gebrauchswerte - Energielabel
Energie-Etikettierung für Kühl- und Gefriergeräte
Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte unterliegen seit dem 01. Januar 1998 einer Kennzeichnungspflicht bezüglich ihres Energieverbrauchs gemäß der Richtlinie 94/2/EG der Kommission vom 21. Januar 1994 („Richtlinie zur Durchführung der Richtlinie 94/2/EWG des Rates betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechender Kombinationsgeräte“).
Für A+- und A++-Geräte gilt die Richtlinie 2003/66/EG der Kommission vom 3. Juli 2003. In deutsches Recht umgesetzt werden diese Richtlinien durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) bzw. die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) in ihren jeweils aktuellsten Fassungen.
Unsere Leistungen:
Prüfung von Kühl-, Gefrier- und Kombinationsgeräten nach folgenden Normen:
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EN 153 |
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EN ISO 15502 |
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Prüfung von gewerblichen Kühlgeräten |
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EN ISO 23953 |
Unsere Prüfkapazitäten:
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Labore für bis zu zehn Prüflinge |
 
Energieetikettierung
Aufbau eines Energielabels am Beispiel Kühlschrank

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