Kursstätte für Strahlenschutz
Die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH ist eine behördlich anerkannte Kursstätte für Strahlenschutzkurse nach Röntgenverordnung (RöV) und nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Es können Kurse zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV für alle Fachkundegruppen absolviert werden. Zusätzlich sind kombinierte Kurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV für Anwender der Gammaradiografie in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (S3/R1) möglich. Damit können auch Fachkunden nach StrlSchV mit erworben bzw. aktualisiert werden. Die Fachkunde im Strahlenschutz kann durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs erworben werden und ist dann regelmäßig, durch Teilnahme an Aktualisierungskursen alle fünf Jahre, aufrecht zu erhalten.
Leistungsspektrum:
Kurse zum Erwerb der Fachkunde
Für den Betrieb und für Tätigkeiten an Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern wird die Fachkunde entsprechend der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der RöV benötigt. Die einzelnen Tätigkeiten sind Fachkundegruppen zugeordnet. Die rechtliche Grundlage zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz bilden die Röntgenverordnung (§ 18a RöV) und die Strahlenschutzverordnung (§ 30 StrlSchV) sowie die jeweiligen Fachkunde-Richtlinien Technik.
Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreicher Kursteilnahme eine Teilnahmebescheinigung.
Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde
Nach gültigem Strahlenschutzrecht ist neben dem Erwerb der Fachkunde ebenso eine regel-mäßige Aktualisierung der Fachkunde innerhalb einer Frist von 5 Jahren erforderlich. Für die Aktualisierung der Fachkunde bestehen keine Übergangsfristen mehr. Wurde die Aktualisierung versäumt, ist die bisher erworbene Fachkunde endgültig erloschen. Die Fachkunde muss in diesem Fall vollständig neu und nach den gültigen Vorschriften erworben werden. Die Frist bezieht sich auf das Datum der Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz durch die zuständige Stelle oder das Datum der letzten Kursteilnahme zur vollständigen Aktualisierung bei einer erneuten Aktualisierung.
|