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SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Produktgruppen die wir prüfen und zertifizierenUnsere Prüfstellen, Prüfzeichen, Qualitätssiegel und AkkreditierungsurkundenInformatives zu unserem UnternehmenAktuelles, Schulungen, Newsletter, Formulardownload u.v.m.Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Übersicht Prüf- und Zertifizierungsleistungen
Prüfung und Zertifizierung der Sicherheit von Geräten, Maschinen, Medizinprodukten sowie Spiel- und Sportgeräten
Batterien und Akkus
Geräte
Laser und LED  
Maschinen  
Medizinprodukte  
Spielzeug, Spiel- u. Sportgeräte  
Strahlenschutz  
Thermografie  

Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit

Prüfung und Zertifizierung von Gebrauchswerten wie Haltbarkeit, Handhabung, Umweltverträglichkeit uvm.

Prüfung und Zertifizierung der Widerstandsfähigkeit von Produkten gegen Umwelteinflüsse

Prüfung und Zertifizierung von Schallschutz und Akustik, Lärm und Schwingungen

Untersuchungen zur chemischen Unbedenklichkeit

Entwicklung und Bau von kundenspezifischen Prüfeinrichtungen

Kalibrierung von Messinstrumente

Zertifizierung von QM und QS Systemen

Inspektionen von Fertigungsstätten und Verschiffungskontrollen

Anerkannte Kursstätte für Strahlenschutzkurse nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung (RöV).

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Sicherheit - Maschinen

Die SLG ist Ihr kompetenter Partner für die sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen und Anlagen.

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Unsere Leistungen:

Zusammenstellung der auf Ihre Maschine zutreffenden rechtlichen Anforderungen, Normenrecherche
Sicherheitstechnische Prüfung von Maschinen
Prüfung und Unterstützung bei der Erarbeitung der technischen Dokumentation
 

Wir beraten Sie zu allen erforderlichen Maßnahmen für die …

CE-Konformitätsprüfung

Für Maschinen, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet sind, kann der Hersteller die CE-Konformitätsprüfung entweder selbst durchführen oder durch eine autorisierte Prüfstelle durchführen lassen. Wesentlicher Bestandteil ist die Feststellung bzw. Sicherstellung der Konformität der Maschine mit den relevanten europäischen Richtlinien. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung bringt der Hersteller das CE-Zeichen an und muss der Maschine eine Konformitätserklärung beilegen, in der er verbindlich die Einhaltung der gültigen Richtlinien bestätigt.

Definition CE-Konformitätsprüfung

Eine CE-Konformitätsprüfung ist die Prüfung von Maschinen auf Übereinstimmung der Maschine mit allen dafür zutreffenden Richtlinien zum Beispiel der Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie usw. Sie kann an allen Maschinen durchgeführt werden, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie angegeben sind.
 

oder die

EG-Baumusterprüfung

Für Maschinen und Sicherheitsbauteile, von denen besonders große Gefahren ausgehen, darf der Hersteller oder Importeur die Konformität mit den gültigen Richtlinien nicht selbst erklären. Die Prüfung und Bestätigung der Einhaltung der Richtlinien muss durch eine benannte (auch notifizierte oder gemeldete) Stelle erfolgen, welche im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet ist. Dieses Verfahren, die EG-Baumusterprüfung, wird in Anhang VI der Maschinenrichtlinie erläutert, die betreffenden Maschinengruppen finden sich in Anhang IV.

Definition EG-Baumusterprüfung

Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, nach dem eine gemeldete Stelle bescheinigt, dass die Bauart einer Maschine den einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Die EG-Baumusterprüfung ist obligatorisch für Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie.
 

Produktgruppen:

Anhang IV der Maschinenrichtlinie:

Einblatt- und Mehrblatt - Kreissägen
Abrichthobel
Hobelmaschinen
Bandsägen
Mehrspindel- Zapfenfräsmaschinen
Unterfräsmaschinen
Handkettensägen

Maschinen, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie enthalten sind:

x Werkzeugmaschinen
x Bearbeitungszentren
x Bohrmaschinen
x Biegemaschinen
x Transferstraßen
x Drahtziehmaschinen
x Automaten
x Schleifmaschinen
x Sägemaschinen
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Andreas Kékedi
Dipl.-Ing. (TU)
+49 3722 73 23 824
maschinen@slg.de.com
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