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Sicherheit - Medizinprodukte - QualitätssicherungZertifizierung / Überwachung von Qualitätssicherungssystemen nach MDD (93/42/EWG): Qualitätssicherungs- oder -managementsysteme sind weit verbreitete Instrumente zur Regelung von Organisationsabläufen zwischen Abteilungen eines Unternehmens oder zwischen Lieferanten. Das dafür entwickelte Regelsystem ist unter der Bezeichnung "ISO 9000" bekannt. Im Gegensatz zur freiwilligen Anwendung solcher Organisationsprinzipien fordert die Medizinprodukterichtlinie (MDD) als Voraussetzung für das Inverkehrbringen vieler Medizinprodukte die obligatorische Anerkennung und Überwachung des Qualitätssicherungssystems der Hersteller durch eine Benannte Stelle. Der Mindestumfang des erforderlichen Systems ist durch Artikel 11 geregelt und in den Anhängen II bis VI beschrieben. Er hängt von der Produktpalette ab und kann häufig vom Hersteller unterschiedlich gewählt werden. Die Möglichkeiten reichen von der Einzelprüfung nach Anhang IV über eine Endkontrolle nach Anhang VI bis zum vollständigen Qualitätssicherungssystem nach Anhang II. Je nach der Gefährdungsklasse der Produkte, der Komplexität der Produktion und dem erwarteten Innovationszyklus können sehr unterschiedliche Systeme erforderlich sein. Richtwerte liefern die Anforderungen der harmonisierten Norm für Qualitätsmanagementsysteme (DIN EN ISO 13485). Nach MDD können folgende Systeme zur Anwendung kommen:
Nach einem Vorbereitungsgespräch und der Auftragserteilung erfolgt die Prüfung der Dokumentation und die Erarbeitung eines Auditfragebogens. Dieser wird vorab übermittelt und schriftlich beantwortet. Das Zertifizierungsaudit behandelt in Gesprächen bezogen auf das zu zertifizierende Medizinprodukt die Umsetzung des QS-Systems beim Hersteller und eventuelle Schwächen der Dokumentation. Die Ergebnisse, Befunde und Empfehlungen werden in einem Auditprotokoll übermittelt. Wird die Konformität des Qualitätssicherungssystems mit den Mindestanforderungen der MDD bzw. mit den harmonisierten Normen festgestellt (eventuell nach der Erfüllung von Auflagen an den Hersteller), kann ein Zertifikat ausgestellt und der Produktakte beigefügt werden. Dieses Zertifikat ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung der CE- Konformitätserklärung und die Kennzeichnung der Podukte mit dem CE-Zeichen. Mit der Überwachung stellt die Benannte Stelle sicher, dass der Hersteller seine Verpflichtungen ordnungsgemäß einhält. In der Regel erfolgen jährliche Nachfolgeaudits. Deren Umfang richtet sich nach der Art des Qualitätssicherungssystems, der Beschäftigtenzahl des Unternehmens und dem Nachweis selbst durchgeführter Audits. Bei der Antwort auf Ihre Frage "Wieviel kostet die Zertifizierung?" sind viele Einflussgrößen zu beachten. Der Hauptteil des Aufwandes liegt bei der Einführung, Organisation und Dokumentation des QM-Systems. Um die Zertifizierungskosten abschätzen zu können, benötigt die Benannte Stelle konkrete Angaben über Ihre Produktions- und Unternehmensstruktur. Bitte machen Sie möglichst detaillierte Angaben zu Ihren Produkten und füllen Sie unseren Fragebogen aus, um kurzfristig ein Angebot zu erhalten! Senden Sie den ausgefüllten Fragebogen und Werbematerial zu Ihrem Produkt per Fax an: Herrn Prof. Dieter Millner Fax: +49 (0) 3722 - 7323-899.
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