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Benannte Stellen der SLG

Auf dem europäischen Markt sind Hersteller verpflichtet, ihre Produkte mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Sie erklären damit die Konformität ihrer Produkte mit allen zutreffenden europäischen Verordnungen und Richtlinien.

In Abhängigkeit vom Risikopotenzial der betreffenden Produkte kann es notwendig werden oder vom Hersteller erwünscht sein, für die jeweils zutreffende Verordnung oder Richtlinie im Rahmen der CE-Konformitätsbewertung eine benannte bzw. notifizierte Stelle (Notified Body) hinzuzuziehen.

Benannte bzw. notifizierte Stellen werden durch übergeordnete Behörden und Institutionen benannt, in Deutschland z.B. durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).

Als benannte Stelle unterstützen wir Sie bei der Konformitätsbewertung für Ihr Produkt.

Wir sind in der EU unter der Kennnummer 0494 notifiziert für:


Was ist der Unterschied zwischen CE und GS?

Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Erklärung des Herstellers, während das GS-Zeichen ein Zertifizierungszeichen ist, das von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle vergeben wird.

Für die Konformitätsbewertung im Rahmen der CE-Kennzeichnung können sich Hersteller die Unterstützung von Prüfstellen einholen. In bestimmten Fällen ist die Einbeziehung eines Notified Body bereits vorgeschrieben.

Das GS-Zeichen ist ein Prüfzeichen, das die Übereinstimmung eines Produktes mit dem deutschen Produktsicherheitsgesetz ProdSG nachweist. Die GS-Zertifizierung beinhaltet immer auch eine Produktionsüberwachung.

Dipl-Ing.

Olaf Schiller

+49 3722 7323-790