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Aktuelle Änderung der RoHS-Richtlinie

Beschränkung von Phthalat-Weichmachern in Elektro- und Elektronikgeräten


Nach der aktuellsten Anpassung der RoHS-Richtlinie ((EU) 2015/863) wird die Verwendung von vier Phthalat-Weichmachern beschränkt, welche zum Beispiel in Kabelisolierungen oder Griffauflagen aus Weichkunststoff verwendet werden.

Folgende Stoffe wurden dementsprechend in Anhang II der RoHS-Richtlinie 2011/65/EG hinzugefügt:

 

StoffZulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)0,1 %
Butylbenzylphthalat (BBP)0,1 %
Dibutylphthalat (DBP)0,1 %
Diisobutylphthalat (DIBP)0,1 %

Die Übergangsfrist für die meisten Elektro- und Elektronikgeräte endet am 22.07.2019.

Für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Messinstrumente, inklusive industrielle Kontroll- und Messinstrumente, gilt eine Übergangsfrist bis 22.07.2021.

Von der Beschränkung ausgenommen sind Kabel und Ersatzteile, wenn sie der Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung oder Erweiterung von Geräten dienen, die vor der jeweiligen Frist in Verkehr gebracht wurden.

Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diese neuen Grenzwerte einhalten, um mögliche kostenintensive Folgen wie Produktrückrufe ausschließen zu können. Dazu ist neben einem effektiven Lieferantenmanagement auch die Analytik von Stichproben im Labor eine geeignete Maßnahme, die wir gern für Sie übernehmen. Mehr zu unseren Leistungen im Bereich chemische Analytik finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 7323-795