Erweiterung der SLG-DakkS-Akkreditierung im Bereich Chemische Analytik und geänderte PAK-Grenzwerte zur Erlangung des GS-Zeichens
Die DAkkS-Akkreditierung unserer Prüfstelle wurde im Bereich Chemische Analytik um folgende Prüfleistungen erweitert: Bestimmung von Elementen durch ICP-OES Bestimmung von Phthalaten (Weichmacher in Kunststoffen) chemische Untersuchungen an Spielzeugen nach amerikanischen Standards (ASTM, CPSC)
Geänderte PAK-Grenzwerte zur Erlangung des GS-Zeichens
Die europäische REACH-Verordnung (EG 1907/2006) regelt die erlaubte Menge von acht spezifischen PAK in Kunststoffen und Gummi. Für Materialien mit längerem Hautkontakt liegt der Grenzwert bei 1 mg/kg. In Spielzeug und Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder dürfen maximal 0,5 mg/kg enthalten sein. Diese Grenzwerte treten am 27. Dezember 2015 in Kraft.
Für das freiwillige deutsche GS-Zeichen für Produktsicherheit gelten bisher die Grenzwerte nach ZEK 01.4-08. Diese wurden auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und geänderter gesetzlicher Regelungen überarbeitet. Ab 01. Juli 2015 sind die neuen Grenzwerte gemäß Dokument AfPS GS 2014:01 PAK verbindlich anzuwenden.
Wichtige Änderungen auf einen Blick:
- In Kategorie 1 wurden alle Spielzeuge mit bestimmungsgemäßem und längerfristigem Hautkontakt hinzugefügt.
- Grenzwerte der PAK in Kategorie 2 und 3 wurden gesenkt.
- Grenzwert für Naphthalin und acht weitere PAK in Kategorie 1 wurde erhöht (Hintergrund: Diese PAK sind flüchtig und können aus nicht regulierbaren Kontaminationen anderer Quellen stammen).
- Die Migrationsprüfung für Erzeugnisse, deren PAK-Gehalt zwischen den Grenzwerten der Kategorie 1 und 2 liegt, entfällt.
BAuA-Dokument AfPS GS 2014:01 PAK