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Newsletter 2019/01

SLG informiert über Aktuelles aus der chemischen Analytik


Mit dem neuen Jahr ging der Umzug in unser neues Laborgebäude in die entscheidende Phase. Die klimatisierten Prüfkammern für die Kühlgeräteprüfung sind einsatzbereit und werden mit Prüfmustern bestückt. Weiterhin wurden vier Kammern zur subjektiven Geräuschbeurteilung von Kühlgerätekompressoren in Betrieb genommen, in denen auch größere Prüflose, z.B. im Rahmen von Warentests, zügig bearbeitet werden können. Auch unser Partnerunternehmen, die SLG Akademie GmbH, konnte erste Schulungen in ihren neuen Räumen durchführen.

Lesen Sie heute in unserem Newsletter:

  • Aktuelles aus der chemischen Analytik
  • Treffen Sie uns auf der TUConnect
  • Eine Anzeige der SLG Akademie GmbH

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Frühling!

Ihr Team der SLG


Aktuelles aus der chemischen Analytik

Änderung der RoHS-Richtlinie

Beschränkung von Phthalat-Weichmachern in Elektro- und Elektronikgeräten ((EU) 2015/863)

Nach der aktuellsten Anpassung der RoHS-Richtlinie wird die Verwendung von vier Phthalat-Weichmachern beschränkt, die zum Beispiel in Kabelisolierungen oder Griffauflagen aus Weichkunststoff verwendet werden.

In Anhang II der Richtlinie 2011/65/EG (RoHS) wurden für folgende Stoffe zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen (in Gewichtsprozent) hinzugefügt:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) -> 0,1%
- Butylbenzylphthalat (BBP) -> 0,1%
- Dibutylphthalat (DBP) -> 0,1%
- Diisobutylphthalat (DIBP) -> 0,1%

 Die Übergangsfrist läuft für die meisten Elektro- und Elektronikgeräte (Kategorien 1-7, 10 und 11) am 22. Juni 2019 aus.

Für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Messinstrumente inklusive industrielle Kontroll- und Messinstrumente endet die Übergangsfrist am 22. Juni 2021.

Von der Beschränkung ausgenommen sind Kabel und Ersatzteile, wenn sie der Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung oder Erweiterung von Geräten dienen, die vor der jeweiligen Frist in Verkehr gebracht wurden.

Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diese neuen Grenzwerte einhalten, um mögliche kostenintensive Folgen wie Produktrückrufe ausschließen zu können. Dazu ist neben einem effektiven Lieferantenmanagement auch die Analytik von Stichproben im Labor eine geeignete Maßnahme, die wir gern für Sie übernehmen.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 7323 795

Änderungen der REACH-Verordnung

Beschränkung des Phthalat-Weichmachers DIBP in Spielzeug, Babyartikeln und Erzeugnissen

In der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wurde der Eintrag 51, Anhang XVII um ein weiteres Phthalat ergänzt und gleichzeitig der Gültigkeitsbereich erweitert. Die Änderungen werden ab dem 7. Juni 2020 wirksam.

GültigkeitsbereichBeschränkte PhthalateAnforderung
jetzige
Anforderung

weichmacherhaltiges
Material in:
- Spielzeug
- Babyartikeln

DEHP
BBP
DBP
= 0,1%
(in Summe)
neue
Anforderung
(ab 07.07.2020)
weichmacherhaltiges
Material in:
- Spielzeug
- Babyartikeln
- Erzeugnissen

DEHP
BBP
DBP
DIBP

< 0,1%
(in Summe und einzeln)
Zusätzliche Informationen finden Sie in der entsprechenden Änderungsverordnung (EU) 2018/2005.

Aufnahme von vier weiteren PAK in die SVHC-Kandidatenliste

Am 15. Januar 2019 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Kandidatenliste der besonders besorniserregenden Stoffe (SVHC) um vier polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erweitert.

 

StoffnameCAS-NummerAufnahmegrad
Fluoranthen206-44-0
93951-69-0
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
Phenanthren85-01-8vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
Benzo(k)fluoranthen207-08-9krebserregend (Artikel 57a)
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)
Pyren129-00-0
1718-52-1
PBT - persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Artikel 57d)
vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

Für Hersteller und Importeure ergeben sich Informationspflichten gegenüber dem Abnehmer des Erzeugnisses, wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten ist.

Außerdem entsteht eine Mitteilungspflicht an die ECHA, wenn ein SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten ist und die Gesamtmenge für diesen Stoff von einer Tonne pro Jahr in allen Erzeugnissen überschritten wird.

Gern überprüfen wir für Sie Ihre Produkte auf den Gehalt an PAK und die Einhaltung der entsprechenden Regularien.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 73 23 795


Treffen Sie uns!

Am 7. Mai 2019 freuen wir uns wieder auf viele interessante Gespräche mit Studierenden und Absolventen in Chemnitz. Der Career Service der Technischen Universität Chemnitz lädt zur zweiten Frühjahrsausgabe der TUConnect ins Zentrale Hörsaalgebäude and er Reichenhainer Straße ein.

Die SLG wird von 10 bis 16 Uhr mit einem Messestand vor Ort sein. Schauen Sie gern vorbei.

Ihr Kontakt: Claudia Schubert, , Tel. +49 3722 73 23 710

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Auch der Sport kommt nicht zu kurz: Am 3. Mai startet unser SLG-Team zum Chemnitzer Nachtlauf. Weitere gemeinsame Lauf-Events sind schon geplant.


Eine Anzeige der SLG Akademie GmbH

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 geht 2019 in die zweite Runde - mit höheren Anforderungen

Erstmals bestand im Jahr 2015 für Unternehmen, die keinen KMU-Status besitzen, die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits oder alternativ die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Für alle, die sich zum damaligen Zeitpunkt für ein Energieaudit entschieden hatten, besteht 2019 die Notwendigkeit zur turnusmäßigen Wiederholung gemäß §8 EDL-G.

Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Auditperiode hat das BAFA die Anforderungen an das Energieaudit in seinem veröffentlichten Merkblatt noch einmal erhöht und konkretisiert. Somit besteht für viele Unternehmen 2019 wieder Handlungsbedarf. Gehören Sie auch dazu?

Die SLG Akademie GmbH ist beim BAFA als zugelassener Berater für die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 gelistet. , wir helfen Ihnen gern weiter.

+++ NEU im Veranstaltungsplan +++
Vom Vermieter zum Stromversorger - Möglichkeiten des Mieterstroms | 36-AS

Die Möglichkeit für Vermieter, selbst Strom mittels Photovoltaik auf ihren Immobilien zu erzeugen, besteht technisch sowie regulatorisch seit vielen Jahren. Den Strom aktiv an Mieter zu verkaufen war hingegen lange Zeit finanziell nur für große Objekte mit mehr als 50 Wohn- oder Gewerbeeinheiten lohnenswert.

Mit dem neuen Mieterstromgesetz soll nun für Vermieter die Attraktivität von Mieterstromprojekten weiter gesteigert werden. Durch den so genannten Mieterstromzuschlag erhält der Vermieter für lokal erzeugten und verbrauchten Strom eine Förderung, was die Wirtschaftlichkeit positiv beeinflusst.

Dennoch gibt es für Vermieter aufgrund zahlreicher gesetzlicher und technischer Regularien viele Fragen, die es im Vorfeld zu klären gilt:

  • Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein, und welche technischen Aspekte gilt es bei der Errichtung zu berücksichtigen?
  • Welche Zählerinfrastruktur benötige ich?
  • Bei welchen Behörden muss ich mich registrieren?
  • Übernehme ich selbst die Abrechnung, oder gebe ich diese an einen externen Partner weiter?
  • Wie wirtschaftlich ist so ein Projekt überhaupt?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in unserem Seminar am 4. April 2019. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Revision der ISO 50001:2018 - neue Anforderungen für Energiemanagementsysteme | 32-QM

Die weltweit gültige Norm für Energiemanagementsysteme, die ISO 50001, wurde überarbeitet und die Revision im August 2018 veröffentlicht. Damit stehen Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagemetsystem vor der Herausforderung, die neuen Anforderungen zu identifizieren und in die betriebliche Praxis umzusetzen. Wie üblich wird nach der Veröffentlichung der neuen Norm eine Übergangsfrist von drei Jahrten eingeräumt.

Lernen Sie in unserem Seminar am 10. April 2019, wie Sie die neuen Anforderungen der ISO 50001:2018 erfolgreich in Ihr bestehendes Energiemanagementsystem implementieren und sich bereit für die Zukunft machen.


Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.