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CE-Konformitätsprüfung oder EG-Baumusterprüfung?

Für Maschinen, die nicht im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet sind, kann der Hersteller die CE-Konformitätsprüfung entweder selbst durchführen oder durch eine autorisierte Prüfstelle durchführen lassen. Wesentlicher Bestandteil ist die Feststellung bzw. Sicherstellung der Konformität der Maschine mit den relevanten europäischen Richtlinien. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung bringt der Hersteller das CE-Zeichen an und muss der Maschine eine Konformitätserklärung beilegen, in der er verbindlich die Einhaltung der gültigen Richtlinien bestätigt.

Für Maschinen und Sicherheitsbauteile, von denen besonders große Gefahren ausgehen, darf der Hersteller oder Importeur die Konformität mit den gültigen Richtlinien nicht selbst erklären. Die Prüfung und Bestätigung der Einhaltung der Richtlinien muss durch eine benannte (auch notifizierte oder gemeldete) Stelle erfolgen, welche im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet ist. Dieses Verfahren, die EG-Baumusterprüfung, wird in Anhang VI der Maschinenrichtlinie erläutert, die betreffenden Maschinengruppen finden sich in Anhang IV.

Die SLG ist benannte Stelle (Kennnummer 0494) für Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie.


Einteilung der Staubklassen nach EN 60335-2-69

  • L (leichte Gefahr), geeignet zur Abscheidung von Staub mit einem Expositions-Grenzwert größer als 1mg/m³
  • M (mittlere Gefahr), geeignet zur Abscheidung von Staub mit einem Expositions-Grenzwert von mindestens 0,1mg/m³
  • H (hohe Gefahr), geeignet zur Abscheidung von jeglichem Staub mit allen Expositions-Grenzwerten, einschließlich krebserregender und krankheitserregender Stäube

Aufsaugen asbesthaltiger Materialien

In Deutschland müssen Industriestaubsauger und Enstauber zum Aufsaugen von asbesthaltigen Materialien die Anforderungen nach Anlage 7 von TRGS 519 (Ausgabe Januar 2014) erfüllen. Darin werden sowohl Arbeitsschutzanforderungen für Asbest- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten definiert, als auch weitere Zusatzanforderungen, speziell für Asbestsauger aufgeführt, u.a. die Baumusterprüfung für Staubklasse H nach EN 60335-2-69.

Dipl.-Ing.

Andreas Kékedi

+49 3722 7323-824

Dipl.-Ing. (FH)

René Schubert

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